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Führerscheinausbildung für Pkw und Lkw

 

Der Umfang der Fahrausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und natürlich nach den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.

Theoretischen Unterricht mit modernster Medientechnik.

Alle praktischen Ausbildungen werden nach den Curricularen Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. durchgeführt.

Für SIE bedeutet das: höchste Effektivität

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Theorieplan Kassel:

Mo., 04.11.2024 G11 / C2

Mo., 11.11.2024 G12 / C3

Mo., 18.11.2024 B1 / C4

Mo., 25.11.2024 B2 / C5

Mo., 02.12.2024 G1 / C6

Mo., 09.12.2024 G2 / C7

Mo., 16.12.2024 G3 / C8

Betriebsferien vom 23.12.24 bis 10.01.25

Mo., 13.01.2025 G4 / C9

Mo., 20.01.2025 G5 / C10

Mo., 27.01.2025 G6 / C1

Mo., 03.02.2025 G7 / C2

Mo., 10.02.2025 G8 / C3

Mo., 17.02.2025 G9 / C4

Mo., 24.02.2025 G10 / C5

Theorieplan Vellmar:

Do., 07.11.2024 G1

Do., 14.11.2024 G2

Do., 21.11.2024 G3

Do., 28.11.2024 G4

Do., 05.12.2024 G5

Do., 12.12.2024 G6

Do., 19.12.2024 G7

Betriebsferien vom 23.12.24 bis 10.01.25

Do., 16.01.25 G8

Do., 23.01.2025 G9

Do., 30.01.2025 G10

Do., 06.02.2025 G11

Do., 13.02.2025 G 12

Do., 20.02.2025 B1

Do., 27.02.2025 B2


Berufskraftfahrer

Wer gewerblich Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse oder Personenverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen durchführt, benötigt zusätzlich zu seinem Führerschein eine Grundqualifikation.

 

Besitzstand – Grundqualifikation
Wer einen Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E vor dem 10. September 2008 und der Klassen C, CE, C1, C1E vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt als grundqualifiziert (Besitzstand).

 

Dauer – Grundqualifikation
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D- Klassen und ab dem 10. September 2009 bei den C- Klassen

 

Verlängerung – Grundqualifikation
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu 60 Minuten für weitere fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Einheiten von jeweils einen Tag zu sieben Stunden absolviert werden.

 

Notwendigkeit – Grundqualifikation
Wer einen Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E nach dem 10. September 2008 und der Klassen C, CE, C1, C1E nach dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation.

 

Neuerwerb – Grundqualifikation / Beschl. Grundqualifikation Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestande Prüfung

  • als Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb
    (§4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
  • einer Grundqualifikation
    (§4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
  • Einer Beschleunigten Grundqualifikation
    (§4 Abs. 2 BKrFQG

 

Ausbildung / Prüfung – Grundqualifikation / Beschl. Grundqualifikation

  • Berufskraftfahrer bzw. Fachkräfte im Fahrbetrieb erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit
  • Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Theorie 240 Min. – Praxis 210 Min.
  • Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (90 Minuten) bei der IHK ablegen.

Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E vor dem 10.09.08 
Weiterbildung von 35 Stunden sollten er zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013* nachgewiesen werden

 

Führerschein der Klassen C, CE, C1, C1E vor dem 10.09.09
Weiterbildung von 35 Stunden sollten er zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014* nachgewiesen werden

 

* Übergangsfrist – Bei den D-Klassen kann die Weiterbildung vorgezogen oder bis zum 10.09.2015 und bei den C- Klassen bis 10.09.2016 hinausgeschoben werden, um die Weiterbildungsfristen mit dem Ablauf des Führerscheins zu synchronisieren.

 

Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle vorgelegt werden. Bescheinigungen über den Erwerb einer Grundqualifikation oder der Beschleunigten Grundqualifikation müssen vor Antritt einer Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle vorgelegt werden. Diese stellt eine Fahrerbescheinigung aus oder trägt die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.


Antragsinformationen

Für ihren Führerschein-Antrag, bei Ihrer Führerscheinstelle oder Gemeinde-Verwaltung, benötigen Sie folgendes:

  • ein Passbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem 9 Stündigen Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest vom Optiker (nicht älter als 2 Jahre)

Für Lkw-Anträge:

  • ein Passbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem 9 Stündigen Erste-Hilfe-Kurs
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Lkw / Zügen oder Bussen – nicht älter als 1 Jahr
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten – für Lkw- und Busfahrer – nicht älter als 2 Jahre 
  • Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches-Gutachten für Busfahrer – nicht älter als 1 Jahr 


Erreichbarkeiten Vellmar

Fahrschule Sellner

Standort Vellmar
Obervellmarsche Str. 21, 34246 Vellmar
Telefon 05 61 - 82 51 25
Telefax 05 61 - 82 00 83 4

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Fahrschule Sellner

Standort Kassel
Kohlenstr. 1, 34121 Kassel
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