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Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg.
Begleitetes Fahren mit 17
Begleitetes Fahren gilt für die Klassen B / B(96) / BE. Beim begleiteten Fahren erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, diese ist beim Fahren immer mitzuführen. Ferner muss auch immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Person mit im Fahrzeug sitzen.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der „Schlüsselzahl 96“ erteilt werden. Die „Schlüsselzahl 96“ darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Falle darf die „Schlüsselzahl 96“ frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zugeteilt werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der „Schlüsselzahl 96“ ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a der FeV. Es ist keine theoretische und praktische Prüfung abzulegen!!
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