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Was darf ich mit den Klassen A, A1 und A2 fahren?

Klasse A: schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzungen 

(Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren 20 Jahre)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) ohne Leistungsbegrenzungen

(Mindestalter 21 Jahre)

 

Klasse A1: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von max. 15 kW.

(Mindestalter 16 Jahre)

 

Klasse A2: mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

(Mindestalter 18 Jahre)

Wissenswertes

Klasse A

Wer den „alten“ Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

 

Klasse A1

Wenn der „alte“ Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt. Eine Aufstiegsprüfung in die Klasse A2 ist möglich.

 

Aufstiegsmöglichkeiten A1 -> A2 -> A

Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, kann nach 2 Jahren eine praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) zur Klasse A2 ablegen ohne theoretische Ausbildung und Prüfung. Nach 2 Jahren Klasse A2 ist der gleiche Aufstieg in die leistungsoffene Klasse A möglich.

 

Wer direkt in die Klassen A2 oder A einsteigt, muss eine Ausbildung im Sinne des Ersterwerbs absolvieren. Wer in die Klasse A nach Vorbesitz der Klasse A1 einsteigt, muss eine Ausbildung im Sinne der Erweiterung absolvieren.

 

Für weitere Informationen, klicken Sie hier.



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