Führerscheinausbildung für Pkw und Lkw
Der Umfang der Fahrausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und natürlich nach den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.
Theoretischen Unterricht mit modernster Medientechnik.
Alle praktischen Ausbildungen werden nach den Curricularen Leitfäden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. durchgeführt.
Für SIE bedeutet das: höchste Effektivität
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Theorieplan Kassel: Mo., 04.11.2024 G11 / C2 Mo., 11.11.2024 G12 / C3 Mo., 18.11.2024 B1 / C4 Mo., 25.11.2024 B2 / C5 Mo., 02.12.2024 G1 / C6 Mo., 09.12.2024 G2 / C7 Mo., 16.12.2024 G3 / C8 Betriebsferien vom 23.12.24 bis 10.01.25 Mo., 13.01.2025 G4 / C9 Mo., 20.01.2025 G5 / C10 Mo., 27.01.2025 G6 / C1 Mo., 03.02.2025 G7 / C2 Mo., 10.02.2025 G8 / C3 Mo., 17.02.2025 G9 / C4 Mo., 24.02.2025 G10 / C5 |
Theorieplan Vellmar: Do., 07.11.2024 G1 Do., 14.11.2024 G2 Do., 21.11.2024 G3 Do., 28.11.2024 G4 Do., 05.12.2024 G5 Do., 12.12.2024 G6 Do., 19.12.2024 G7 Betriebsferien vom 23.12.24 bis 10.01.25 Do., 16.01.25 G8 Do., 23.01.2025 G9 Do., 30.01.2025 G10 Do., 06.02.2025 G11 Do., 13.02.2025 G 12 Do., 20.02.2025 B1 Do., 27.02.2025 B2 |
Wer gewerblich Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse oder Personenverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen durchführt, benötigt zusätzlich zu seinem Führerschein eine Grundqualifikation.
Besitzstand – Grundqualifikation
Wer einen Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E vor dem 10. September 2008 und der Klassen C, CE, C1, C1E vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt als grundqualifiziert (Besitzstand).
Dauer – Grundqualifikation
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D- Klassen und ab dem 10. September 2009 bei den C- Klassen
Verlängerung – Grundqualifikation
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu 60 Minuten für weitere fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Einheiten von jeweils einen Tag zu sieben Stunden absolviert werden.
Notwendigkeit – Grundqualifikation
Wer einen Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E nach dem 10. September 2008 und der Klassen C, CE, C1, C1E nach dem 10. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation.
Neuerwerb – Grundqualifikation / Beschl. Grundqualifikation Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestande Prüfung
Ausbildung / Prüfung – Grundqualifikation / Beschl. Grundqualifikation
Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E vor dem 10.09.08
Weiterbildung von 35 Stunden sollten er zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013* nachgewiesen werden
Führerschein der Klassen C, CE, C1, C1E vor dem 10.09.09
Weiterbildung von 35 Stunden sollten er zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014* nachgewiesen werden
* Übergangsfrist – Bei den D-Klassen kann die Weiterbildung vorgezogen oder bis zum 10.09.2015 und bei den C- Klassen bis 10.09.2016 hinausgeschoben werden, um die Weiterbildungsfristen mit dem Ablauf des Führerscheins zu synchronisieren.
Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle vorgelegt werden. Bescheinigungen über den Erwerb einer Grundqualifikation oder der Beschleunigten Grundqualifikation müssen vor Antritt einer Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle vorgelegt werden. Diese stellt eine Fahrerbescheinigung aus oder trägt die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.
Für ihren Führerschein-Antrag, bei Ihrer Führerscheinstelle oder Gemeinde-Verwaltung, benötigen Sie folgendes:
Für Lkw-Anträge: