Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg.
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Begleitetes Fahren mit 17
Begleitetes Fahren gilt für die Klassen B / B(96) / BE. Beim begleiteten Fahren erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, diese ist beim Fahren immer mitzuführen. Ferner muss auch immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Person mit im Fahrzeug sitzen.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Klasse B mit Schlüsselzahl 78/197
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird mit der „Schlüsselzahl 78“ wird erteilt wenn die Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe abgelegt wird. Die Fahrerlaubnis gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird mit der „Schlüsselzahl 197“ wird erteilt wenn die Ausbildung auf einem Pkw mit Automatik– und Schalt-Getriebe absolviert wird und Prüfung auf Automatik abgelegt wird.
Fahrerlaubnis gilt uneingeschränkt für Fahrzeuge mit Schalt– oder Automatik-Getriebe!
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