Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzungen
(Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren 20 Jahre)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) ohne Leistungsbegrenzungen
(Mindestalter 21 Jahre)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
(Mindestalter 18 Jahre)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von max. 15 kW.
(Mindestalter 16 Jahre)