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Beitrag vom: 18.01.2019 Kategorie: A, A1, A2

A, A1, A2

Was darf ich mit den Klassen A, A1 und A2 fahren?

Klasse A: schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzungen

(Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren 20 Jahre)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) ohne Leistungsbegrenzungen

(Mindestalter 21 Jahre)

 

Klasse A2: mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

(Mindestalter 18 Jahre)

 

Klasse A1: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von max. 15 kW.

(Mindestalter 16 Jahre)


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